Sind Krypto-Gewinne in Deutschland steuerfrei?
Ja, wenn die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt. Innerhalb eines Jahres sind Gewinne über der Freigrenze von 1.000 € (Stand 2024) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig.
Berechne in Sekunden, wie viel Steuer auf deinen Krypto-Gewinn anfällt. Berücksichtigt die Ein-Jahres-Haltefrist (§23 EStG), die Freigrenze von 1.000 € und deinen persönlichen Steuersatz. Keine Anmeldung, keine Datenspeicherung.
Alle Felder sind Pflichtangaben. Die Berechnung passiert serverseitig – die URL kannst du speichern oder teilen.
Hinweis: Deine gesamten privaten Veräußerungsgeschäfte liegen unter der Freigrenze von 1.000 € (Stand 2024). Damit fällt keine Steuer an. Achtung: Wird die Grenze auch nur um 1 € überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Ja, wenn die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt. Innerhalb eines Jahres sind Gewinne über der Freigrenze von 1.000 € (Stand 2024) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig.
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt seit 2024 1.000 € pro Jahr. Wichtig: Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der über 1.000 €.
Es gilt der persönliche Einkommensteuersatz, nicht die Abgeltungsteuer von 25 %. Je nach Einkommen sind das 14–45 %. Krypto wird wie ein Spekulationsgeschäft behandelt.
Verluste aus Krypto können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. NFTs, Edelmetalle) verrechnet werden – nicht mit Aktiengewinnen.
Ja. Staking-Erträge sind sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) und ab 256 € pro Jahr steuerpflichtig. Die gestakten Coins selbst behalten ihre einjährige Haltefrist.
Nein. Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der Standardregeln. Bei größeren Beträgen, mehreren Trades pro Jahr oder Sonderfällen (Mining, DeFi, NFTs) solltest du einen Steuerberater einbeziehen.
Dieser Rechner liefert eine Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung. Quellen: §23 EStG, §22 EStG, BMF-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen vom 10.05.2022.